Rahmenbedingungen

Damit der Ablauf in unserer Praxis für Sie und uns reibungslos verläuft, bitten wir Sie um Ihre Mithilfe:

Terminvereinbarung

Individuelle Terminvereinbarungen im Vorwege sind dringend notwendig. Dafür rufen Sie uns einfach unter 040 53780250 an oder schreiben uns eine E-Mail.

Allgemeines Vorgehen in der integrativen Verhaltenstherapie

Die Therapie ist üblicher Weise in mehrere aufeinander bezogene Phasen gegliedert. Zunächst wird im Rahmen einer so genannten Verhaltensanalyse untersucht, welche lebensgeschichtlichen Erfahrungen für Sie maßgeblich waren und sind. Hierbei werden wichtige von Ihnen gelernte Verhaltensmuster herausgearbeitet, um deren Bezug zu Ihren Beschwerden herzustellen, auf Grund derer Sie sich ja letztlich in Behandlung begeben haben. Am Ende dieser Phase steht üblicherweise ein plausibles Erklärungsmodell (funktionale Bedingungsanalyse) über Gründe, Sinn und Zweck der Symptomatik.

Ebenfalls sehr wichtig sind Ihre persönlichen Therapieziele. Je konkreter und realistischer diese sind, desto besser lassen sich die weiteren Behandlungsschritte planen.

Aus dem Erklärungsmodell und Ihren Therapiezielen leitet sich logisch das weitere Vorgehen ab. Hier stehen unterschiedliche Behandlungsebenen zur Verfügung, die ich Ihnen als Ihr Therapeut ausführlich erklären und mit Ihnen abstimmen werde.

Transparenz

Ein wesentliches Prinzip der Behandlung ist, dass für Sie alle Therapieschritte nachvollziehbar sein sollen. Letztlich sollten Sie irgendwann das vermittelte Vorgehen auf Ihren Alltag übertragen können, sodass Sie Ihren Therapeuten — auch bei evtl. anderen Problemen in der Zukunft — nicht mehr benötigen, sondern Sie Ihr/e 'eigene/r Therapeut/in' geworden sind. Scheuen Sie sich also nicht, Fragen zu stellen oder etwas anzusprechen, was Ihnen vielleicht nicht gefallen sollte. Als Ihr Therapeut werde ich darauf eingehen und diese beantworten oder versuchen, mit Ihnen zu einer Lösung zu kommen. Grundsätzlich sollte in einer Therapie nichts geschehen, was Sie nicht wollen!

Aktive Mitarbeit

Therapie erfordert Ihre aktive Mitarbeit. Sich einer Therapie zu unterziehen, bedeutet, sich in einen aktiven Veränderungsprozess zu begeben. Anders als beim Arzt, wo dieser gesundheitsfördernde Maßnahmen an Ihnen vornimmt oder wo Sie in der Regel lediglich Medikamente selbstständig einnehmen, erfordert eine moderne und wirksame Psychotherapie (Kognitive Verhaltenstherapie, Biofeedback-Therapie, Klinische Hypnose oder Energetische Psychotherapie) von Ihnen praktische Veränderung im eigenen Verhalten. Um eine Übertragung von Therapieeffekten auf Ihr Alltagsverhalten zu erleichtern, ist es notwendig zahlreiche Aufgaben und Übungen in den Zeiten zwischen den Sitzungen durchzuführen. Theoretische Erkenntnisse im Rahmen der Psychotherapie reichen selten aus (Erkannt ist noch nicht gebannt!). Praktische Erfahrungen ermöglichen zumeist erst den wirklichen Lernprozess. Zudem muss neues Verhalten oft erst häufiger wiederholt und somit geübt werden, damit es zur Gewohnheit wird und das alte Problemverhalten keine Chance mehr bekommt, sich in den Vordergrund zu bringen. Von daher ist Ihre Psychotherapie nicht auf die Therapiesitzungen beschränkt, sondern findet vor allem auch in der Zwischenzeit statt. Planen Sie also für sich neben den Sitzungen weitere Zeit ein, um aktiv mitarbeiten zu können. Und bedenken Sie: Der Erfolg Ihrer Therapie steht und fällt mit Ihrer Motivation! Als Ihr Therapeut kann ich nur mein Fachwissen und meine professionelle Erfahrung zu Beginn Ihres psychologischen Lernprozesses einbringen und Sie bei den beschwerlichen ersten Schritten unterstützen und begleiten, Ihren »Berg zu überwinden«. Aber bezwingen können Sie Ihren »Weg zum Ziel« nur selbst. Daher werden Sie dann aber auch stolz auf sich sein, wenn Sie unabhängig vom Therapeuten und anderen vorankommen.

Liquidation für Verhaltenstherapie (als sog. "Kassen-Leistung")

Gesetzlich krankenversicherte Patienten:
Die Kosten Ihrer Verhaltenspsychotherapie wird ohne jegliche Eigenbeteiligung vollständig von Ihrer Krankenkasse getragen.

Die ersten 5 sogenannten »probatorischen« Sitzungen für die psychologische Eingangsdiagnostik und zum Kennenlernen von Patient/in und Therapeut sind beantragungsfrei. Die weiteren Sitzungen (in der Regel 25 Sitzungen) müssen bei der Krankenkasse auf eigens dafür vorgefertigten Formularen beantragt werden. Für diesen Erstantrag wird zudem eine somatische Abklärung durch einen Arzt Ihrer Wahl benötigt. Hierfür wird er auf einem Formblatt, das Sie von mir erhalten und an ihn mit einer Überweisung von mir weiterleiten, einen »Konsiliarbericht« erstellen, der dem Kassenantrag beigefügt wird. Weitere Verlängerungsanträge für Sitzungskontingente werden — falls nötig — später jeweils mit einem ausführlichen psychotherapeutischen Bericht (anonymisiert gehen diese an unabhängige Gutachter) bei der Krankenversicherung beantragt.

 

Freiwillig pflichtversicherte, privat versicherte und die Behandlungskosten selbst tragende Patienten:
Mein Honorar pro 50minütige Einzelsitzung Verhaltenspsychotherapie orientiert sich an der Gebührenordnung für Psychotherapeuten mit 2,3- bis 3,5-fachem Satz (GOP, analog GOÄ).

Als »freiwillig« Pflichtversicherter kommt hierbei eine besondere Eigenbeteiligung (= Honorarsatz minus Gebührensatz der gesetzlichen Krankenkasse) für Sie zum tragen. Vor dem Therapiebeginn müssen Sie Ihre Krankenkasse darüber informiert haben, dass sie wünschen, dass die Kosten Ihrer Verhaltenstherapie im 'Kostenerstattungsverfahren' beglichen werden.

Als privat Versicherter ist es in seltenen Fällen möglich — je nach zwischen Ihnen und Ihrer privaten Krankenversicherung abgeschlossenem Vertrag bzw. bei eingeschränkten Kostenübernahmen von Beihilfestellen —, dass nur ein Anteil des Honorarbetrages erstattet wird. In noch selteneren Fällen wurde sogar bei Privatversicherungen ein Ausschluss der Kosten psychologischer Psychotherapie vereinbart, um die Beiträge zu senken. Das hieße, es käme eine finanzielle Eigenbeteiligung an der Psychotherapie für Sie zum Tragen. Informieren Sie sich bitte deshalb im Vorwege Ihrer Psychotherapie bei Ihrem/n Kostenträgern!

Sie erhalten in unregelmäßigen Abständen meine diesbezüglichen Liquidationen, die Sie bitte innerhalb der jeweils nächsten zwei Wochen unter Angabe des Rechnungsdatums auf dem angegebenen Praxiskonto begleichen. Danach reichen Sie die Original-Liquidationen ggf. Ihrem/n Kostenträger/n ein. Innerhalb von 7 bis 14 Tagen werden normalerweise die im Vorwege beantragten und genehmigten Anteile der Kosten erstattet.

Liquidation für Biofeedback, Hypnotherapie und Energetische Psychotherapie ("iGeL" bzw. "iGe-Leistung")

Die Kosten für die Biofeedback-, Hypno- und Energetische Psychotherapie werden durch Ihre gesetzliche oder private Krankenkasse - trotz der vielfach wissenschaftlich belegten Wirksamkeit - leider nicht übernommen, weil diese Behandlungsverfahren nicht in den Leistungskatalogen der Krankenkassen aufgenommen wurden. Biofeedback-, Hypno- und Energetische Psychotherapie sind somit eine 'iGe-Leistung' (d.h. individuelle Gesundheitsleistung) und müssen als Patient selbst bezahlt werden.

Das Honorar pro 50minütige Einzelsitzung Hypnotherapie und Energetische Psychotherapie orientiert sich an der Gebührenordnung für Psychotherapeuten zwischen dem 2,3-facher bis 3,5-facher Satz der Gebührenordnung (GOP analog GOÄ).

Das Honorar pro 50minütige Einzelsitzung Biofeedback-Therapie und -Training orientiert sich an der Gebührenordnung für Psychotherapeuten mit dem 3,5-facher Satz der Gebührenordnung (GOP analog GOÄ, wg. erheblicher Aufwendungen: Bereitstellung eines extra Raumes, Schalldämmung, Anschaffung von Biofeedback-Gerät, Messelektroden und weiterem Zubehör sowie separatem PC mit großem externen LED-Monitor usw.). Abhängig vom jeweiligen Behandlungsbereich und von Vorerfahrungen mit Entspannungstechniken reichen aber in der Regel fünf bis zehn (in seltenen Fällen bis 15 oder 20) Sitzungen Biofeedback aus, um einen Behandlungserfolg zu erreichen.

Bitte setzen Sie sich gerne für Kostenanfragen mit uns telefonisch unter 040 53780250 oder via E-Mail in Verbindung.

Liquidation für Coaching

Das Honorar für ein 50minütiges Einzelcoaching beträgt ab 150,00 € (Brutto) und für ein einstündiges Teamcoaching ab 250,00 € (Brutto).

Bitte setzen Sie sich gerne für Kostenanfragen mit uns telefonisch unter 040 53780250 oder via E-Mail in Verbindung.

Liquidation für Paarberatung und Paartherapie

Das Honorar für eine 50minütige Paarsitzung beträgt ab 150,00 € (Brutto).

Bitte setzen Sie sich gerne für Kostenanfragen mit uns telefonisch unter 040 53780250 oder via E-Mail in Verbindung.

Einhaltung der Termine, Ausfallhonorar

Ihr Therapieplatz wird im Rahmen des Zeitbudgets und der Behandlungskapazität der Praxis ausschließlich für Sie reserviert. Bitte halten Sie die vereinbarten Termine möglichst pünktlich ein, um eine kontinuierliche Behandlung zu gewährleisten. Es wird ausschließlich mit fest vereinbarten Terminen gearbeitet und das Expertenwissen dann voll für Ihre Behandlung zur Verfügung gestellt.

Es handelt sich hier um eine Bestellpraxis und nicht um eine Wartezimmer-Praxis, in der bei Ausfall unmittelbar der nächste wartende Patient aufrückt. Für Sie hat das den Vorteil, dass Sie in der Regel überhaupt keine Wartezeiten für Ihre Termine haben werden und Ihre Behandlung in Ihrem Alltag gut und ohne unnötigen zeitlichen Verlust einzuplanen ist. Sollten Sie einen vereinbarten Termin jedoch ausnahmsweise nicht einhalten können, sagen Sie bitte so früh wie möglich ab. Da von Ihnen zu kurzfristig abgesagte Termine (»zu kurzfristig« heißt: nach 10.00 Uhr vormittags des dritten vorausgegangenen Werktages, d.h. Montag bis Freitag, außer bei Feiertagen) in der Regel nicht rechtzeitig anderweitig vergeben werden können, muss Ihnen dann die ausgefallene Sitzung in der Regel zu 90% in Rechnung gestellt werden. Bitte haben Sie Verständnis, dass hierbei der Grund Ihrer Terminabsage unerheblich ist.

Spezieller Rahmenvertrag für Gruppentherapie

Eventuell regelmäßig eingenommene Medikamente, speziell Psychopharmaka

Die Verordnung von Medikamenten unterliegt Ihrem behandelnden Arzt, kann aber erheblich Einfluss auf den Verlauf einer Therapie nehmen. Bitte informieren Sie mich, wenn sich in dieser Hinsicht bei Ihnen etwas ändert. Als Ihr Therapeut kann ich mich — in Ihrem Interesse — gegebenenfalls mit Ihrem Arzt in Verbindung setzen, um diesbezügliche oder andere fachliche oder organisatorische (z. B. wegen gemeinsamen Anträgen an Ihren Kostenträger) Fragen zu klären.

Frage- und Therapienachbereitungsbögen

Am Anfang der Therapie zur Eingangsdiagnostik und in der Abschlussphase der Therapie, ist es notwendig, um die Wirksamkeit der Therapie zu belegen, dass Sie mehr und weniger aufwändige psychologische Fragebögen gewissenhaft ausfüllen. Nach jeder Sitzung ist es sinnvoll Nachbereitungsbögen oder ein Therapietagebuch zu führen, damit wichtige Inhalte der Sitzungen festgehalten und Erfahrungen therapeutischer Aufgaben in der Zeit zwischen den Sitzungen systematisch notiert werden können.

Auch wenn Sie weitere Fragen haben, freuen wir uns über Ihre Kontaktaufnahme.